Das Konzept für den Trainingsbetrieb
Neue Rahmenbedingungen
Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen
Schutzkonzepten wieder zulässig. Auf den 22. Juni sind weitere Anpassungen in Kraft getreten. Bei
Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen, die Trainings in
beständigen Gruppen stattfinden zu lassen. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten)
oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.
Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:
1. Nur symptomfrei ins Training
Personen mit Krankheitssymptomen (Fieber) dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu
Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
2. Abstand halten
Bei der Anreise, beim Eintreten in das Klublokal, bei Besprechungen, nach dem Training, bei der Rückreise – in
all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Wo der Abstand nicht
gewährleistet ist, muss eine Gesichtsmaske getragen werden oder eine zweckmässige Abschrankung (z.B.
Plexiglas) installiert sein. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training
gründlich mit Seife (oder Desinfektionsmittel) wäscht, schützt sich und sein Umfeld.
4. Präsenzlisten führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen
ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche
Trainingseinheiten Präsenzlisten. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit
und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten in vereinbarter Form zur Verfügung
steht (vgl. Punkt 5). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.
5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n
bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei
unserem Verein ist dies Nicola Belfanti.
Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 691 11 79 / n.belfanti@hotmail.ch)
6. Besondere Bestimmungen
Bei längeren Partien sind zwei Varianten vorgesehen:
Variante 1: Spielen an einem Brett mit Maske
Variante 2: Spielen an zwei Brettern (abstand min. 1.5 Meter) ohne Maske
Die Klubmeisterschaftspartien dürfen natürlich auch Zuhause vor oder Nachgespielt werden, in diesem Fall obliegt es den Spielern, welche Massnahmen sie treffen möchten.
Langenthal, 19.08.2020
Präsident Schachklub Langenthal
Nicola Belfanti